Bedarfsmeldung öffentlich #10806
geschlossenUraufnahmeblätter Bayern
Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bereitstellung von Geodaten liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. Das Datennutzungsgesetz (DNG) sowie die darauf basierenden Regelungen zu High Value Datasets begründen keinen generellen Anspruch auf Zugang zu allen vorhandenen Datenbeständen. Archive und bestimmte Daten, z.B. nach rechtlichen Vorgaben zugangsbeschränkte Daten oder personenbezogene Daten können vom Anwendungsbereich ausgenommen sein (§ 2 Abs. 3 DNG). Die Uraufnahmeblätter (historische Flurkarte) unterliegen entsprechenden nutzungs- und lizenzrechtlichen Einschränkungen. Eine Nutzung ist im Rahmen der geltenden Bedingungen möglich: Beim Erwerb, gemäß der Gebühren- und Preisliste <https://www.ldbv.bayern.de/mam/ldbv/dateien/gebuehren_und_preisliste.pdf> Nr. 9.8.1 und 10.4.1, gelten die Lizenzbedingungen (CC BY-ND 4.0). Alternativ können Auszüge (z. B. Screenshots/PDF) aus dem BayernAtlas gemäß den dortigen Nutzungsbedingungen verwendet werden. Ein Weiterverkauf (dies betrifft auch Folgeprodukte) ist nicht erlaubt. Näheres regeln die Nutzungsbedingungen für das Geoportal Bayern und den BayernAtlas (https://geoportal.bayern.de/geoportalbayern/seiten/nutzungsbedingungen). Über das OpenData-Portal stehen verschiedene historische Karten und Ansichten zur Verfügung (https://geodaten.bayern.de/opengeodata/OpenDataDetail.html?pn=bvv_histkarten). Hierzu zählen insbesondere frühere Ausgaben der amtlichen topographischen Kartenwerke (u. a. im Maßstab 1:25 000 bis 1:100 000) sowie historische Ortsansichten, beispielsweise die Wening-Ortsansichten ab dem Jahr 1696.
Beschreibung
Ich möchte die im Bayernatlas vorhandenen Uraufnahmeblätter nutzen, um eine digitale Rekonstruktion Regensburgs im 19. Jahrhundert schaffen.
Entsprechend der Ausführungen des Geoportals sind die 2005-2010 digitalisierten und georeferenzierten Kartenblätter - anders als die historischen Topografischen Karten - nicht unter einer Open-Data Lizenz veröffentlicht. Die Metadaten führen hierzu folgende Begründung an (Reiter Bezug):
"Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums"
Dies scheint mir nicht mit Europäischen Recht im Sinne der High Value Datasets im Einklang zu stehen.
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